Behandlungen : Ohrenkorrektur
Ohrenkorrektur
Ohrenkorrekturen erfolgen meist nicht aus medizinischer Notwendigkeit, sondern wegen ästhetischen Gesichtspunkten. Menschen mit abstehenden oder asymmetrischen Ohren leiden oftmals so sehr darunter, dass sie eine Korrektur vornehmen lassen.
Bei abstehenden Ohren erfolgt die Korrektur durch die Beseitigung von überschüssigem Knorpel an der Ohrmuschel. Diesen Eingriff nennt man Otoplastik. Die Ohrmuschel wird dann in die gewünschte Position gebracht, sodass die Ohren danach gleichmäßig am Kopf anliegen. Diesen Eingriff kann man bereits ab einem Alter von 5 Jahren vornehmen lassen.
Auch zu große Ohren können durch eine Ohrenkorrektur verkleinert werden, die sog. Otopexie. Dabei kann das Ohr bis zu einem Drittel seiner Ursprungsgröße verkleinert werden.
Die Korrektur kann ambulant vorgenommen werden und erfolgt im Dämmerschlaf unter örtlicher Betäubung.
Ohrenkorrekturen zählen zu den Standardbehandlungen in der ästhetisch-plastischen Chirurgie. Dennoch kann es wie bei jedem chirurgischen Eingriff zu Schwellungen oder Blutergüssen kommen. Seltener kann es auch zu Infektionen kommen, die in der Regel leicht mit Antibiotika behandelt werden können.
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